Baugebiet "Stadterweiterung Nord - 2. BA Nord, 1. Erschließungsabschnitt": vier Grundstücke für Reihenhäuser
Im Baugebiet "Stadterweiterung Nord - 2. BA Nord, 1. Erschließungsabschnitt" wurden nach bereits drei erfolgten Ausschreibungsrunden eine Vielzahl von Baugrundstücken verkauft. In einer vierten Ausschreibungsrunde werden nun vier Bauplätze für Reihenhäuser öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keinekonkreten Bauplätze bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge. Zum Verkauf stehen nur die im Baugebietsplan mit einem grünen Haken als "frei" markierten Bauplätze. Alle weiteren Bauplätze stehen nicht zur Verfügung. Die Bauplätze Flst. Nr. 3842-3844 Gem. Radolfzell (= Bauplätze fürfreistehende Einfamilienhäuser)wurden bereits mit der vorherigen dritten Vermarktungsrunde an Bauherrenvergeben.
Planung/Erschließung:
Auf Grundlage eines Rahmenplanes wurde bereits der nordöstliche Teil der
"Stadterweiterung Nord" entwickelt. Dieser Bereich ist bereits vollständig bebaut.Nachfolgend wurde der nordwestliche Teil des Baugebietes weiterentwickelt. Auf diesem Gebiet soll Wohnraum für etwa 700 Menschen entstehen. Im Bebauungsplan sind verschiedene Wohnformen vorgesehen. Der überwiegende Anteil der Fläche ist mit ca. 70 % für Einfamilienhausbebauung vorgesehen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 den Bebauungsplan/die Örtlichen Bauvorschriften „Stadterweiterung Nord, 2.BA Nord“ in der Fassung vom 19. September 2017 als Satzung beschlossen und dieBegründung gebilligt. Der Bebauungsplan erlangte am 26.04.2018 Rechtskraft. Am 03.11.2020 hat der Gemeinderat eine 1. Änderung des Bebauungsplans/der Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Diese wurde am 12.11.2020 rechtskräftig. Der Bebauungsplan sowie die 1. Änderung hierzu sind als "Dokumente" hinterlegt.
Die Flurstücke Flst. Nr. 3845-3845/3 (Bauplätze 25-28) sind bereits vermessen, jedoch noch nicht im Grundbuch als einzelne Flurstückegebildet. Ein entsprechender Grundbuchantrag wurde bereits gestellt.Die Erschließung
ist abgeschlossen. Die
einzelnen Bauplätze weisen jedoch einenunterschiedlichen Erschließungszustand auf. Diejeweiligebereitsvorhandene konkrete Erschließung ist im Nachfolgenden sowie bei deneinzelnen Bauplätzen hinterlegt.Die einzelnen Bauplätze können nach Beurkundung des Kaufvertrages bebaut werden. Anschlussgebot an die Nahwärmeversorgung der Stadtwerke Radolfzell GmbH:
Für das gesamte Baugebiet besteht ein Anschlussgebot an die Nahwärmeversorgung der Stadtwerke Radolfzell GmbH (nachfolgend: Stadtwerke). Es besteht jedoch keine Abnahmeverpflichtung und somit keine Verpflichtung einen Nahwärmelieferungsvertrag mit den Stadtwerken abzuschließen. Die Anschlusskosten für die Nahwärmeversorgung betragen 40 €/m² Grundstücksfläche Brutto. Diese Kosten sind im für den einzelnen Bauplatz angezeigten Grundstückspreis (Gesamt) noch nicht enthalten.
Folgende Leistungen sind von den Anschlusskosten umfasst:
Die Leistungen für den Nahwärmeanschluss beinhalten die Erschließung über das vorgelagerte Netz im öffentlichen Bereich bis zur Baufeldgrenze, die Hausanschlussleitungen (Vor- und Rücklauf) von der Baufeldgrenze hin zur Flurstücksgrenze bis in den Technikraum des jeweiligen Gebäudes. Ferner sind die kompakten Hausanschlussübergabestationen inkl. Wärmemengenzähler je nach Bedarf im dafür vorgesehenen Technikraum Bestandteil des Nahwärmeanschlusses. Die Hausanschlussübergabestationen bleiben im Eigentum der Stadtwerke.
Im Rahmen des Anschlussgebots verpflichten sich die Käufer, auf dem Grundeigentum nur solche Anlagen zur Wärmeversorgung der Wohngebäude einzubauen oder zu errichten und dauerhaft zu unterhalten, die an ein Nahwärmeheizwerk angeschlossen sind oder werden. Ferner verpflichten sich die Käufer den Anschluss des Grundstückes und das erstmalige Herstellen eines Hausanschlusses des Wohngebäudes an das Nahwärmenetz der Stadtwerke zu dulden. Das Wettbewerbsverbot und das Anschlussgebot sind jeweils alsbeschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadtwerke auf dem verkauften Grundeigentum einzutragen.
Aufgrund des - für das Baugebiet „Stadterweiterung Nord – 2. Bauabschnitt Nord, 1. Erschließungsabschnitt“ - bestehenden Anschlussgebotes an die Nahwärmeversorgung der Stadtwerke Radolfzell GmbH, sind für die Erfüllung einer Solaranlagenpflicht
Konzepte, die eine Erzeugung von Wärme und Warmwasser beinhalten, ausgeschlossen (insbesondere Solarthermieanlagen und Elektroheizstäbe). Erschließung Nahwärme,Trinkwasser, Strom und Glasfaser:
Im Rahmen der Erschließung wurden seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH bisher nur für das Flurstück Flst. Nr. 3845/3 (Bauplatz 28) einNahwärmeanschluss sowie ein Trinkwasseranschluss vorverlegt. Die Lage der Anschlüsse ist aus den beiden Dokumenten der Stadtwerke"Planauskunft Nahwärme" und "Planauskunft Wasser"ersichtlich. AusdrücklichbittenwirumBeachtung der beiden nachfolgenden Dokumente der Stadtwerke:
- "Freizeichnungshinweis SWR" zur eingeschränkten Gültigkeit der Planwerke sowie
- "Merkblatt für Baufachleute"
Auch diese sind hierunter "Dokumente" abrufbar.Weitere Auskünfte inkl.Kostenauskünftekönnen Sie direkt beimTechnischen Service der Stadtwerke Radolfzell GmbH erhalten: technik@stadtwerke-radolfzell.de; Tel.: 07732/8008-333.
Strom- und Glasfaseranschluss sind aktuell für keinen der hier ausgeschriebenen Bauplätze vorverlegt.Die weitere Erschließung und Abrechnung für Trinkwasser und Strom für diejeweiligen Häuser (inkl. Hausanschlüsse) erfolgt durch die Stadtwerke in Abstimmung mit den zukünftigen Grundstückseigentümern. Die Anschlusskosten für Trinkwasser und Strom werden von den Stadtwerken nach den jeweiligen Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB´s) mit den zukünftigen Grundstückseigentümern abgerechnet. Für den Anschluss für Glasfaser entstehen keine separaten Kosten. Leitungsrechte:
Die zukünftigen Grundstückseigentümer verpflichten sich, die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadtwerke zur Sicherung aller technischen Leitungen und Anlagen der Stadtwerke zu genehmigen, die für eine Versorgung mit Strom, Trinkwasser, Nahwärme und Glasfaser erforderlich sind. Dies umfasst auch den Zugang zu den Leitungen und Anlagen zur Überwachung und gegebenenfalls Instandhaltung. Bei weiteren Fragen zu den Hausanschlüssen der Stadtwerke, zu Photovoltaik-Produkten sowie zu Fördermöglichkeiten können Sie sich gerne an das Team des Technischen Service der Stadtwerke Radolfzell GmbH wenden: technik@stadtwerke-radolfzell.de; Tel.: 07732/8008-333. Abwasser:
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes wurde seitens der Stadt Radolfzell in das Grundstück Flst. Nr. 3846 bereits ein Abwasserkanal (Schmutzwasser- und Regenwasserkanal) verlegt. Aktuell istnur für das Flurstück Flst. Nr. 3845/3 (Bauplatz 28) ein Abwasseranschluss (inkl. Hausanschluss)vorverlegt.Die bereits erfolgte und aktuell konkret vorhandene Verlegung des Abwasserkanals ist in dem Dokument"Kanalplan Abwasser Flst. Nr. 3845-3845/3, 3846" ersichtlich. Weitere Informationen sind beim jeweiligen Bauplatz in der Bauplatz-Beschreibung hinterlegt.
Vermarktung:
Mit der aktuellen vierten Ausschreibungsrunde werden vier Bauplätze für Reihenhäuser öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach den aktuellen „Vergabekriterien und Vergaberichtlinien der Stadt Radolfzell für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach örtlichen und sozialen Kriterien (einzelne Baugrundstücke und Baugruppenfelder) durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Radolfzell in öffentlicher Sitzung vom 06.07.2021". Die Vergabekriterien und Vergaberichtlinien sind unter "Dokumente" hinterlegt. Der Verkauf erfolgt an diejenigen Bewerber, die auf Basis der Vergabekriterien und Vergaberichtlinien die vier höchsten Punkteränge erreicht haben. Über das Programm „Baupilot“ findet ein sog. zweistufiges Bewerbungsverfahren statt. Im 1. Schritt erfolgt die Im 2. Schritt benennen sodann die vier am höchsten bewerteten Bewerber entsprechend ihres Rankingplatzes der Reihenfolge nach ihre priorisierten Bauplätze (d. h. es müssen unter Umständen bis zu vier Prioritäten benannt werden). Auf dieser Basis erfolgt dann die Zuteilung der Bauplätze.
Über die Vergabe beschließt abschließend das zuständige Gremium der Stadt Radolfzell.
ACHTUNG: Die Frist für die Prioritätenbenennung wird sehr kurz sein. Wir bitten die Bewerber deshalb, sich bereits zu Beginn der Ausschreibung mit den einzelnen Bauplätzen auseinanderzusetzen und sich Gedanken zu ihren favorisierten Grundstücken zu machen (unter Umständen bis zu vier Prioritäten) für den Fall, dass Sie bei der Vergabe berücksichtigt werden können.
Kaufpreise:
Vom Gemeinderat der Stadt Radolfzell wurde für denVerkauf der Bauplätze sowie etwaiger anteiliger Gemeinschaftsflächen ein Kaufpreis von 300 €/m² Netto beschlossen.
Zu dem Kaufpreis hinzu kommen jeweils noch die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, der Kostenerstattungsbetrag für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die Anschlusskosten für die Nahwärme-, Trinkwasser - und Stromversorgungder Stadtwerke Radolfzell GmbH sowie die Baukostenzuschüsse an die Stadtwerke, die Anschlusskosten für den Abwasseranschluss,die Vermessungskosten sowie alle mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenkosten. Zur Förderung eines Eigenheims für Familien mit Kindern wird vom vorstehend aufgeführten Kaufpreis ein Abschlag vorgenommen:
von 10 €/m² für das 1. Kind
von 15 €/m² für das 2. Kind
von 20 €/m² für jedes weitere Kind
Beim Kaufpreisabschlag werden ausschließlich Kinder berücksichtigt, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist geboren sind. Die Kaufpreisabschläge je Kind werden addiert - für zwei berücksichtigungsfähige Kinder gilt somit z. B. ein Abschlag von insg. 25 €/m².
Bewerbung:
Das Bewerbungsverfahren wird grundsätzlich über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse am Bauplatzerwerb haben, geben Sie Ihre Bewerbung digital ab. Alternativ zur Online-Bewerbung kann die Bewerbung einschließlich aller erforderlichen Nachweise innerhalb der genannten Bewerbungsfrist in Papierform bei der Stadt Radolfzell - Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Liegenschaften I Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung den Bewerberfragebogen in Papierform zur Verfügung. Dieser ist auf Anfrage innerhalb der Bewerbungsfrist bei der der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | Liegenschaften erhältlich. Die vollständige Bewerbung inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 02.07.2023 einzureichen (Ausschlussfrist!). Verspätet eingehende oder unvollständige bzw. fehlerhafte Bewerbungen werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt!
Die mit der Bewerbung einzureichenden Nachweise sind dem Bewerberfragebogen (blauer Button "Bewerbung abgeben") zu entnehmen.
Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung oder individuellen Anfrage zunächst umfassend über das Baugebiet und die einzelnen Bauplätze.
Finanzierungsbestätigung:
Im Rahmen der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung über den Grundstückserwerb sowie das Bauvorhaben in Höhe von 500.000 € einzureichen.
Bitte verwenden Sie den bereitgestellten Vordruck. Alternativ können Sie eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts einreichen, aus der die entsprechende
Finanzierungshöhe, das
Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift durch das Kreditinstituthervorgehen. Die vorgelegte Finanzierungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung
nicht älter als 3 Monatesein! Finanzierungsbestätigungen von reinen Finanzberatern sind nicht ausreichend!
Beachten Sie, dass das jeweilige Bauvorhaben insbesondere aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage (steigende Baukosten und Zinsen) den genannten Mindestbetrag der Finanzierungsbestätigung
deutlichübersteigen kann.